Gabelstaplerfahrschule Oliver Rau

Schulstraße 16, 87779 Trunkelsberg bei Memmingen
Telefon: (08331) 49 55 80
E-Mail: info@gabelstaplerfahrschule-rau.de


Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in

Wir bilden aus gemäß DGUV-G 308-001, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 68.

Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer/-innen.

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft.

Ausbildungsziel ist der Erwerb des Staplerführerscheins (Staplerschein).

Bedeutung der Gabelstaplerausbildung und Staplerschulung

Die Anzahl der im Einsatz befindlichen Gabelstapler in der Bundesrepublik wird auf über 300.000, die der Fahrer auf 1-1,5 Millionen geschätzt. Im Transport-, Lager- und Verkehrswesen stellen die Gabelstaplerfahrer hinter den Berufskraftfahrern die zweitwichtigste Berufsgruppe dar. Auf den innerbetrieblichen Bereich bezogen stehen sie sogar an erster Stelle.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68 regelt im § 7 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“:

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.

Voraussetzungen für die Staplerausbildung

Das Mindestalter für den Erwerb des Staplerscheines: 18 Jahre
Gesundheitliche Eignung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 „ Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Inhalt der Staplerausbildung / Staplerschulung

  • Rechtliche Grundlagen nach DGUV 1 und Vorschrift DGUV 68
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregelung und Verkehrswege
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen nach DGUV Grundsätze 308-001
  • Theoretische und praktische Prüfung

Durch die theoretische Ausbildung und die praxisorientierte Stapler-Schulung werden Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig ausgebildet, um sicher Gabelstapler bedienen und damit arbeiten zu können.

Für die praktischen Übungen steht ein Gabelstpler bereit.


Abschluss: Personenbezogener Fahrausweis - Staplerschein

Fahrausweis Gabelstpler

Personenbezogener Fahrausweis
(Staplerschein) für:

- Gabelstapler
- Hochhubwagen
- Schubmaststapler
- Kommisionierer
- Hochregalstapler
- Frontgabelstapler
- Querstapler

Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung hilft Ihnen dabei sich wieder mit den Risiken aber auch mit den Möglichkeiten des Gabelstaplers zu befassen und vergessenes Wissen aufzufrischen.

Die Ausbildung erfüllt die berufsgenossenschaftlichen Forderungen und erweitert die Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter.

Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Beratung auch vor Ort

Wir beraten Sie auch direkt bei Ihnen vor Ort um ein gezieltes Seminarprogramm zu erstellen. Kontaktieren Sie uns. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



Ihr Fahrschulteam Rau aus Trunkelsberg bei Memmingen